Rechtsprechung
StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142, P.St. 2143 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Ablehnung; Befangenheit; Endentscheidung; Subsidiarität; Zwischenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142, P.St. 2143
- StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Denn durch sie bewirkte Verfassungsverstöße können in der Regel noch mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]).Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]).
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]). - BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78
Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]).
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]). - BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06
Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren …
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Denn den Antragstellern bleibt die Möglichkeit verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen das die Instanz beendende Berufungsurteil; sie können dort die behaupteten Verfassungsverstöße aus dem Ablehnungsverfahren rügen, wenn und insoweit diese für die Entscheidung kausal sind (vgl. BVerfG [1. Senat 3. Kammer], NJW-RR 2007, S. 409 f.]). - BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen …
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sind gerichtliche Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorangehen, mit der Grundrechtsklage prinzipiell nicht anfechtbar (vgl. BVerfGE 1, 322 [324 f.];… BVerfG [2. Senat 1. Kammer], NJW 2004, S. 501). - BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03
Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des …
Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sind gerichtliche Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorangehen, mit der Grundrechtsklage prinzipiell nicht anfechtbar (vgl. BVerfGE 1, 322 [324 f.]; BVerfG [2. Senat 1. Kammer], NJW 2004, S. 501).
- StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358
1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1 …
- In diesem Sinne StGH, Beschluss vom 20.08.2008 - P.St. 2142, 2143 -, ESVGH 59, 4 [5], wonach der Betroffene regelmäßig auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen ist; anders dagegen die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 119, 292 [294 f.]; BVerfGK, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, 833 [834]; Beschluss vom 06.05.2010 - 1 BvR 96/10 -, NZS 2011, 92 [93] -.
Rechtsprechung
StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 StGHG, § 43 Abs 4 StGHG
1. Eine Erstattung der Kosten der nach § 43 Abs. 4 Satz 1 StGHG Äußerungsberechtigten sieht das Gesetz über den Staatsgerichtshof nicht vor. Daher kommt eine Kostenerstattungspflicht von Verfahrensbeteiligten oder Äußerungsberechtigten untereinander nicht in Betracht. 2. ... - Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Auslagenersattung; Bevollmächtigter eines Äußerungsberechtigten; Erstattungsanspruch von Äußerungsberechtigten; Gegenstandswert
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
- StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- StGH Hessen, 12.09.2001 - P.St. 1667
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen …
Auszug aus StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142
Zu diesen gehört der nach § 43 Abs. 4 Satz 1 StGHG nur Äußerungsberechtigte nicht (StGH, Beschluss vom 12.09.2001 - P.St. 1667 -, StAnz. 2001, S. 3825 [3826];… s.a. Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 28 Rdnr. 18, § 43 Rdnr. 101).
- StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252
Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem …
Eine Rechtsgrundlage für eine Kostenentscheidung zu Gunsten der Drittbegünstigten sieht das Gesetz über den Staatsgerichtshof nicht vor (StGH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - P.St. 2142 -).