Weitere Entscheidung unten: StGH Hessen, 09.12.2008

Rechtsprechung
   StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142, P.St. 2143   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23868
StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142, P.St. 2143 (https://dejure.org/2008,23868)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20.08.2008 - P.St. 2142, P.St. 2143 (https://dejure.org/2008,23868)
StGH Hessen, Entscheidung vom 20. August 2008 - P.St. 2142, P.St. 2143 (https://dejure.org/2008,23868)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Denn durch sie bewirkte Verfassungsverstöße können in der Regel noch mit der Anfechtung der Endentscheidung geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 21, 139 [143]).

    Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]).

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]).
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]).
  • BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Ein rechtlicher Nachteil kann auch dann entstehen, wenn die Zwischenentscheidung zwar noch mit der Endentscheidung angefochten werden kann, ihre rechtlichen oder tatsächlichen Folgen aber nicht mehr rückgängig gemacht werden können (vgl. zum Vorstehenden BVerfGE 21, 139 [143 f.]; 24, 56 [61]; 51, 324 [342 f.]; 101, 106 [120]).
  • BVerfG, 27.11.2006 - 1 BvR 2719/06

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch im Berufungsverfahren

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Denn den Antragstellern bleibt die Möglichkeit verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen das die Instanz beendende Berufungsurteil; sie können dort die behaupteten Verfassungsverstöße aus dem Ablehnungsverfahren rügen, wenn und insoweit diese für die Entscheidung kausal sind (vgl. BVerfG [1. Senat 3. Kammer], NJW-RR 2007, S. 409 f.]).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sind gerichtliche Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorangehen, mit der Grundrechtsklage prinzipiell nicht anfechtbar (vgl. BVerfGE 1, 322 [324 f.]; BVerfG [2. Senat 1. Kammer], NJW 2004, S. 501).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1309/03

    Aussetzung eines Zivilrechtsstreits bis zur Entscheidung des

    Auszug aus StGH Hessen, 20.08.2008 - P.St. 2142
    Nach dem Subsidiaritätsgrundsatz sind gerichtliche Entscheidungen, die der Urteilsfällung vorangehen, mit der Grundrechtsklage prinzipiell nicht anfechtbar (vgl. BVerfGE 1, 322 [324 f.]; BVerfG [2. Senat 1. Kammer], NJW 2004, S. 501).
  • StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358

    1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1

    - In diesem Sinne StGH, Beschluss vom 20.08.2008 - P.St. 2142, 2143 -, ESVGH 59, 4 [5], wonach der Betroffene regelmäßig auf die Anfechtung der Endentscheidung verwiesen ist; anders dagegen die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 119, 292 [294 f.]; BVerfGK, Beschluss vom 12.01.2009 - 1 BvR 3113/08 -, NJW 2009, 833 [834]; Beschluss vom 06.05.2010 - 1 BvR 96/10 -, NZS 2011, 92 [93] -.
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Rechtsprechung
   StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,31341
StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142 (https://dejure.org/2008,31341)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09.12.2008 - P.St. 2142 (https://dejure.org/2008,31341)
StGH Hessen, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - P.St. 2142 (https://dejure.org/2008,31341)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 28 StGHG, § 43 Abs 4 StGHG
    1. Eine Erstattung der Kosten der nach § 43 Abs. 4 Satz 1 StGHG Äußerungsberechtigten sieht das Gesetz über den Staatsgerichtshof nicht vor. Daher kommt eine Kostenerstattungspflicht von Verfahrensbeteiligten oder Äußerungsberechtigten untereinander nicht in Betracht. 2. ...

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Auslagenersattung; Bevollmächtigter eines Äußerungsberechtigten; Erstattungsanspruch von Äußerungsberechtigten; Gegenstandswert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Hessen, 12.09.2001 - P.St. 1667

    Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage gegen

    Auszug aus StGH Hessen, 09.12.2008 - P.St. 2142
    Zu diesen gehört der nach § 43 Abs. 4 Satz 1 StGHG nur Äußerungsberechtigte nicht (StGH, Beschluss vom 12.09.2001 - P.St. 1667 -, StAnz. 2001, S. 3825 [3826]; s.a. Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 28 Rdnr. 18, § 43 Rdnr. 101).
  • StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252

    Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem

    Eine Rechtsgrundlage für eine Kostenentscheidung zu Gunsten der Drittbegünstigten sieht das Gesetz über den Staatsgerichtshof nicht vor (StGH, Beschluss vom 9. Dezember 2008 - P.St. 2142 -).
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